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Berechnung der Mehrwertsteuer, OSS (vormals MOSS) & EU-Geschäftskunden

Innerhalb der EU hängt die Abführung der Mehrwertsteuer von vielen Faktoren ab und ist somit relativ kompliziert. Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen vor, wie unterschiedlich digitale und physische Produkte sowie Seminare besteuert werden.

Besteuerung von digitalen Produkten

Bei digitalen Produkten wird seit dem Januar 2015 die in dem jeweiligen Land des Käufers geltende Mehrwertsteuer berechnet und abgeführt. Die Umsätze aller Privatkunden im EU-Ausland werden über das vereinfachte “Mini-One-Stop-Shop-Verfahrens” (= MOSS)” abgerechnet, welches ab dem 01.07.2021 in das OSS-Verfahren übergeht (s.u.).

Bei Lieferungen und Leistungen an Kunden in Nicht-EU-Ländern fällt in der Regel keine Mehrwertsteuer an. Allerdings kommt es darauf an, ob nicht möglicherweise dort geltende Umsatzschwellen überschritten wurden. Dies ist aktuell z.B. bereit bei CH und UK der Fall. In diesem Fall bedeutet das, dass analog zu den EU-Ländern dann ebenfalls der lokal geltende (z.B. schweizer oder englische) Mehrwertsteuersatz dem Endkunden berechnet und von uns dann mittels monatlicher Meldung an das Land abgeführt wird.

Beispiel

Wenn ein Kunde aus einem EU-Land wie z.B. Frankreich online bei uns ein digitales Produkt kauft, fällt die Mehrwertsteuer in Frankreich mit dem Regel-Steuersatz von 20% (bei E-Books 5,5%) an und wird via MOSS-Meldung letztlich an das französischen Finanzämter abgeführt.

Wenn ein Kunde aus einem Drittland wie z.B. der Schweiz online bei uns ein digitales Produkt kauft, fällt die Mehrwertsteuer in der Schweiz mit dem Regel-Steuersatz von 7,7% (bei E-Books 2,5%) an und wird von uns direkt an das schweizer Finanzamt abgeführt.

Wenn ein Kunde aus einem anderen Drittland wie z.B. Norwegen oder der Türkei online bei uns ein digitales Produkt kauft, fällt keine Mehrwertsteuer an.

Besteuerung von physischen Produkten

Bei physischen Produkten gilt ab dem 01.07.2021 die neue OSS-Regelung. Diese ersetzt die bisherige Lieferschwellenregelung. Faktisch gilt dann für physische Lieferungen dasselbe wie schon seit 2015 mit MOSS für digitale Lieferungen und Leistungen, also dass der jeweilige Steuersatz des EU-Landes des Endkunden anzuwenden ist. Durch OSS werden damit alle 26 weiteren EU-Staaten (auch selbst bei z.B. nur zwei physischen Lieferungen im Jahr) so behandelt, wie es bisher der Fall war, wenn die Lieferschwelle überschritten worden war.

Auch hier gilt wie schon oben für digitale Produkte, dass bei physischen Lieferungen an Kunden in Nicht-EU-Ländern in der Regel keine Mehrwertsteuer anfällt. Ausnahme sind auch hier aktuell wieder CH und UK. D.h. entsprechend wird bei Lieferungen an Endkunden in diesen Ländern, den Endkunden schweizer oder englische Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

In Deutschland beträgt die Umsatzsteuer 19% und der ermäßigte Steuersatz beträgt 7% u.a. auf Lebensmittel, Bücher, Kunstgegenstände und Hotelübernachtungen.

Beispiel

Kunde mit Wohnsitz in Frankreich bestellt sich eine Handyschutzhülle nach Paris. Da Frankreich ein EU-Land ist, wird die Handyschutzhülle mit der französischen MwSt in Höhe von 20% in Rechnung gestellt und via OSS-Meldung an das franz. Finanzamt abgeführt.

Würde dieselbe Handyschutzhülle in das Drittland Schweiz geliefert, würden entsprechend 7,7% USt fällig und von uns direkt an das schweizer Finanzamt abgeführt.

Bei einer Lieferung in ein Drittland wie z.B. Norwegen oder die Türkei würde die Handyschutzhülle ohne USt-Berechnung an den Endkunden geliefert.

Besteuerung von Seminaren

Die Frage, in welchem Land die Seminare umsatzsteuerlich erfasst wird, richtet sich grundsätzlich danach, wo die Seminare stattfinden. Liegt demnach der Ort der Seminare im Ausland, richtet sich die Besteuerung der Seminare nach den nationalen Rechtsvorschriften dieses Landes.

Beispiel

Deutscher Käufer mit Wohnsitz in Deutschland erwirbt ein Ticket für ein Seminar in Österreich. Da das Seminar in Österreich stattfindet, wird es mit der Mehrwertsteuer von Österreich in Rechnung gestellt (20% MwSt).

Ausnahme für Geschäftskunden aus EU-Ländern

Gibt ein Kunde aus einem EU-Land bei seiner Bestellung seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (deutsch: USt-IdNr., österreichisch UID, englisch VAT-ID) an, so gilt er als Geschäftskunde und es wird ihm keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein digitales oder ein physisches Produkt handelt. Der Geschäftskunde ist entsprechend für die korrekte Versteuerung der Transaktion in seinem eigenen Land selbst verantwortlich.


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